Federgabel & Dämpfer testen
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Konditionen
– Alle Preise in CHF inkl. MwSt.
– Gemäss allgemeinen Mietbedingungen
– Versicherung ist Sache des Mieters.
1. Vertragsverhältnisse
Die Firma BikeTech Küttel tritt als Vermieterin auf. Der Vertrag wird zwischen der Vermieterin einerseits und dem Mieter andererseits abgeschlossen.
2. Preise
Es gelten die bei Abschluss des Mietvertrags gültigen Preise gemäss Preisliste der Vermieterin.
3. Übernahme Mietobjekte
Der Mieter übernimmt das Mietobjekt in betriebssicherem Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen der Vermieterin bei Übernahme des Materials mitgeteilt werden.
4. Sachgemässer Gebrauch
Der Mieter ist verpflichtet, Mietobjekte sachgemäss und sorgfältig zu gebrauchen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder aus unsachgemässem Gebrauch des Mietobjektes ergeben. Die Nutzung zu Rennzwecken ist untersagt.
5. Verlängerung des Mietverhältnisses
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit Zustimmung der Vermieterin vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich.
6. Rückgabe Mietobjekte
Der Mieter ist verpflichtet, das jeweilige Mietobjekt der Vermieterin zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
7. Haftung des Mieters
Bei Beschädigung des Mietobjektes durch unsachgemässen Gebrauch oder durch Unfall haftet der Mieter für die Reparaturkosten. Bei Totalschaden, Verlust oder Diebstahl für den Wiederbeschaffungswert.
8. Versicherung
Versicherung ist Sache des Mieters. Mit Abschluss des Mietvertrages bestätigt der Mieter, über eine ausreichende Versicherungsdeckung für die Risiken zu verfügen, welche die Fahrt oder der Gebrauch mit dem Mietobjekt mit sich bringt. Die Vermieterin lehnt jegliche Haftung ab.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Mietort.
Das Mietverhältnis untersteht schweizerischem Recht.